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AGB

Allgemeines

  1. Inhaber des Tidens Surfhuus ist die Harder & Wolff GbR, Am Teich 2, 26465 Langeoog Geschäftsführer: Sven Harder und Hendrik Wolff nachfolgend als „wir“ oder „uns“ bezeichnet.
    Die Harder & Wolff GbR ist Träger der unter der Geschäftsbezeichnung Tidens Surfhuus erbrachten Leistungen, sowie der unter der Geschäftsbezeichnung Tidens Surfhuus geschlossenen Verträge.
  2. Wesentlicher Gegenstand des Tidens Surfhuus ist die Vermietung von Ausrüstungsgegenständen für Wassersportaktivitäten sowie die Durchführung von Wassersportkursen und Schulungen (insbesondere für Wellenreiten, Kitesurfen, Wingsurfen/Wingfoilen, Windsurfen und Stand-Up-Paddling). Zudem bietet das Tidens Surfhuus auch Lager-Leistungen (Storage) an.
    Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage sämtlicher Vertragsbeziehungen zwischen dem und seinen Kunden.
    Hierbei gelten die unter B) bis D) dargestellten Regelungen speziell für die jeweiligen Vertragstypen, die unter E) und F) dargestellten Bedingungen gelten allgemein für sämtliche abgeschlossenen Verträge.

Vermietung

§ 1 Nutzung der Mietsache

  1. Der Kunde verpflichtet sich, mit der Mietsache schonend und pfleglich umzugehen. Sofern im Rahmen der Nutzung Schäden an den Mietgegenständen auftreten verpflichtet sich der Kunde, diese Schäden bei Rückgabe unaufgefordert und vollständig anzuzeigen.
  2. Die gemietete Ausrüstung darf nur vom Kunden selbst verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
  3. Die Mietgegenstände werden von uns regelmäßig untersucht und sorgfältig geprüft. Dies entbindet den Kunden jedoch nicht von der Verpflichtung, sich vor der Nutzung nochmals über die Funktionstüchtigkeit der Gegenstände zu vergewissern.
  4. Tidens Surfhuus ist als Vermieter berechtigt, die Übergabe der Kitesurf, Surf, Kajak und Landboardausrüstung zu verweigern, sofern der Mieter nicht über die erforderliche Qualifikation (VDWS oder IKO Lizenz) verfügt.
  5. Sofern sich nach Übergabe trotz Lizenz eine mangelnde Qualifikation (mangelnde Beherrschung des Sportgerätes, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung Anderer) des Mieters hinsichtlich der sicheren Führung des Kitesurfmaterials offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vermieter den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Mietgebühr einbehalten.

§ 2 Zahlung

  1. Die Miete ist bei Übergabe der Mietsache in voller Höhe im Voraus zu entrichten.
  2. Das Risiko, die Mietsache nicht oder nur in einem eingeschränkten Umfang nutzen zu können liegt beim Kunden (Witterung, Wind, persönliche Gründe wie Erkrankung des Mieters, etc.). Wir sind in diesem Fall nicht zur Erstattung von Kosten verpflichtet.

Kurse und Schulungen

§ 1 Anmeldung, Zahlung, persönliche Teilnahmevoraussetzungen

  1. Die Anmeldung zu einem Kurs erfolgt schriftlich durch Unterschrift auf dem Anmeldebogen bzw. durch Absendung des Online-Formulars auf der Internetseite tidens-surfhuus.de. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift vom gesetzlichen Vertreter zu leisten bzw. eine Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters beizubringen.
  2. Die Kursgebühr wird spätestens vor Kursbeginn in voller Höhe fällig. Ein nichterscheinen zum Kurs entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
  3. Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die das geforderte Mindestalter aufweist und in gesundheitlicher und konditioneller Hinsicht in der Lage ist, ohne Gefahr für sich und andere den Kurs durchzuführen. Hierzu gehört auch die Fähigkeit, im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können.

§ 2 Inhalt der Kurse und Schulungen

  1. Der Inhalt der Kurse wird durch die jeweilige Leistungsbeschreibung festgelegt.
  2. Die angegebenen Preise beziehen sich nur auf die Kursteilnahme selbst sowie - soweit nicht anders gekennzeichnet - die Überlassung der für die Durchführung des Kurses notwendigen Ausrüstung (Ausnahme: Neoprenschuhe und Neoprenhandschuhe, die käuflich bei uns erworben werden können). Beherbergungs- und Bewirtungsleistungen sind nicht im Preis inbegriffen.

§ 3 Rücktritt / Stornobestimmungen

  1. Sofern der Kunde vor Durchführung des Kurses vom Vertrag zurücktritt, ihn kündigt oder zu dem gebuchten Kurs nicht erscheint, sind wir berechtigt, Ersatz für die bereits getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen zu verlangen. Dieser Ersatzanspruch wird wie folgt pauschaliert:
    bis 31 Tage vor Kursbeginn20% der Kursgebühren
    ab 30 bis 25 Tage vor Kursbeginn40% der Kursgebühren
    ab 24 bis 18 Tage vor Kursbeginn50% der Kursgebühren
    ab 17 bis 11 Tage vor Kursbeginn60% der Kursgebühren
    ab 10 bis 4 Tage vor Kursbeginn90% der Kursgebühren
    ab 3 Tage vor Kursbeginn100% der Kursgebühren
    Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Dem Kunden ist es jederzeit möglich, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, sofern dieser Ersatzteilnehmer die persönlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
  2. Wir behalten uns das Recht vor, bis 5 Tage vor Kursbeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn die in der Leistungsbeschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bereits bezahlte Gebühren werden in diesem Fall erstattet.
  3. Wird die Durchführung eines Kurses aufgrund von Ereignissen unmöglich, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen und die für uns nicht beherrschbar sind (Unwetter, Windverhältnisse, Streik, sonst. Gründe höherer Gewalt), so werden wir von unserer Leistungspflicht frei. Wir sind in diesem Fall nur verpflichtet, den auf den Teilnehmer entfallenden Anteil der von uns ersparten Aufwendungen zu erstatten. Sofern bis zum Eintritt des Ereignisses 50 % des Kursprogramms durchgeführt worden sind findet eine Erstattung nicht mehr statt.
  4. Erscheint ein Kunde nicht oder verspätet zum Kurs, so verfällt der Anspruch auf die versäumte Leistung. Ein Anspruch auf Nachholung oder Kostenerstattung besteht nicht.
  5. Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.

Storage

  1. Im Rahmen von Storage-Verträgen ermöglichen wir den Kunden die Einlagerung von Eigentums Gegenständen, insbesondere von Wassersportutensilien.
  2. Die Einlagerung findet in Räumlichkeiten statt, die für alle unsere Storage-Kunden zugänglich sind, d.h. die eingelagerten Gegenstände werden nicht separat verschlossen. Für den Verlust oder das Abhandenkommen der eingelagerten Gegenstände übernehmen wir keine Haftung.

Haftung

  1. Die Nutzung der Mietsache bzw. der im Rahmen der Kurse überlassenen Ausrüstung erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Jeder Kunde ist angehalten, die Nutzung eigenverantwortlich entsprechend seinem individuellen Können und körperlichen / gesundheitlichen Zustand zu gestalten.
  2. Wir haften gegenüber unseren Kunden in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Darüber hinaus wird die Haftung ausgeschlossen, soweit es sich bei der verletzten Pflicht nicht um eine solche Vertragspflicht handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalspflicht). Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; hier richtet sich unsere Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Für Schäden, die dem Kunden aufgrund eines anfänglichen Sachmangels der Mietsache bzw. des überlassenen Ausrüstungsgegenstandes entstehen, wird die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des § 536a BGB ausgeschlossen. Wir haften insofern im Rahmen der obigen Bestimmungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  4. Für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von Kleidung, Wertsachen oder sonstigen persönlichen Gegenständen übernehmen wir keine Haftung. Dies gilt sowohl für den Verlust oder die Beschädigung der Gegenstände im Rahmen der Leistungserbringung als auch dann, wenn solche Gegenstände in den Kundenkisten der Wassersportstation zurückgelassen und dort von anderen Kunden beschädigt werden oder abhandenkommen.
  5. Es besteht die Möglichkeit, über uns eine VDWS Safety-Tool Versicherung für Kasko und Haftpflichtschäden abzuschließen, was von uns empfohlen wird (€ 39,00 / Jahr).
  6. Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an dem und Ausrüstung Kitesurf, Surf, Kajak, Windsurf und Wellenreitl haftet der Teilnehmer/Mieter persönlich

Infektionsschutz

Die Harder & Wolff GbR unterweist ihre Mitarbeiter regelmäßig und überprüft die Abläufe an den Standorten mit besonderem Blick auch den Infektionsschutz. Dennoch kann der Anbieter für eventuelle Unachtsamkeit der Mitarbeiter oder Fehlverhalten der Kunden übernehmen. Das Infektionsrisiko wird gering gehalten, dennoch kann der Kunde keine Ansprüche im Falle einer Infektion gegen die Harder & Wolff GbR geltend machen.

Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer Regelung dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Sollte sich eine Regelung als unwirksam oder undurchführbar erweisen, verpflichten sich die Vertragsparteien, die unwirksame Regelung durch eine neue, dem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung möglichst nahekommende wirksame Bestimmung zu ersetzen.